Genau heute vor einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die sog. „Regenbogenfamilien“ bzw. die Adoptionsrechte für homosexuelle Paare (zumindest etwas) gestärkt. Die Neuerung damals war, dass eingetragenen Lebenspartnerschaften die Sukzessivadoption ermöglicht werden sollte.
Ziel war es, gleiches Recht für alle Paare zu schaffen. Denn bislang war es Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben nur möglich, das leibliche Kind des Partners zu adoptieren. Mit dem neuen Gesetzt soll nur auch die Adoption eines Kindes erlaubt werden, welches der andere Lebenspartner bereits zuvor selbst aufgenommen hatte.
Der Gesetzgeber hat von Karlsruhe zur Umsetzung dieses Gesetztes eine klare Frist erhalten: So soll es bis Ende Juni 2014 eine neue Gesetzesregelung zur Sukzessivadoption geben.
Der neue Bundesjustizminister Heiko Maas würde das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare gerne erweitern. Er will die Reform möglichst schnell umsetzen und drückt daher aufs Tempo. Laut tagesschau.de ist sein Referentenentwurf zur sukzessiven Adoption bereits in die Ressortabstimmung gegangen, was bedeutet, dass sich die zuständigen Ministerien auf Grundlage seines Entwurfs auf Formulierungen für den Gesetzesentwurf einigen müssen.
Zwar setzt Maas mit seinen Referentenentwurf lediglich den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts um, dennoch könne er sich in Zukunft auch das volle Adoptionsrecht für homosexuelle Paare vorstellen. Auf dem „Weg zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften“ will er darauf hinwirken, dass „bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“ beendet werden
Doch die Union blockiert eine völlige rechtliche Gleichstellung, welche mit weiteren Erleichterungen in Sachen Adoption für schwule und lesbische Paare einhergehen würde. So hatten die Unionsparteien dafür gesorgt, dass der Bundesjustizminister bereits bei diesem Gesetzesvorhaben nicht über die Forderungen des Bundesverfassungsgericht hinausgehe.
Im Koalitionsvertrag 2013 zwischen CDU, CSU und SPD steht zwar:
„Wir wollen das Adoptionsverfahren weiterentwickeln, das Adoptionsvermittlungsgesetz modernisieren und die Strukturen der Adoptionsvermittlung stärken.“
und hinsichtlich Lebenspartnerschaften und Regenbogenfamilien heißt es:
„Wir werden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden. Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, werden wir beseitigen.“
Doch zum Thema Adoption für Homo-Paare steht einen Satz weiter nur:
„Bei Adoptionen werden wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption zügig umsetzen.“
Eine völlige Gleichstellung in puncto Adoption für gleichgeschlechtliche Paare ist demnach nicht in Sicht. Die Haltung der Union ist zum einen mit dem besonderen Schutz der Ehe und zum anderen mit Bedenken wegen des Kindeswohls zu erklären.
Auch Mitglieder der Opposition zeigen sich enttäuscht und fordert weitere Liberalisierung. Diese wird sich in Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag so schnell dich durchbringen lassen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Referentenentwurf des Bundesjustizministers kaum verändert und damit lediglich die Forderung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt wird.
Immerhin sieht der neue Gesetzesentwurf eine zügige – wenn auch kleine – Stärkung der Regenbogenfamilien in Deutschland vor.
Quelle: tagesschau.de