Die Zahl der Adoptionen in der Schweiz ist in den vergangenen Jahren deutlich gesunken.
Zwischen 1980 und 2012 ist die Zahl der Adoptionen von 1.600 auf 513 Fälle kontinuierlich zurückgegangen.
Ein Blick auf die folgende Statistik macht die Entwicklung deutlich:
Ein Grund ist das inzwischen veraltete Adoptionsrecht, welches der Bundesrat nun modernisieren möchte.
Der Bundesrat übernimmt eine Forderung des Parlaments, die auch gleichgeschlechtlichen Paaren in einer eingetragenen Partnerschaft die Adoption von Stiefkindern ermöglichen will. Derzeit ist dies nur Ehepaaren möglich.
Homosexuelle Partner erhalten damit die Möglichkeit, das leibliche Kind des Partners zu adoptieren. Kinder, die mit zwei Vätern oder zwei Müttern in eingetragener Partnerschaft aufwachsen, sollen gegenüber Kindern von Ehepaaren nicht mehr benachteiligt sein.
Bundesrätin Simonetta Sommaruga erklärte hierzu:
„Der Schritt ist sicher wichtig, dass auch eingetragene Partnerschaften die jeweiligen Stiefkinder adoptieren können, weil sie ja schon in diesem Familienverbund leben.“
Das Parlament hatte auch verlangt, die Stiefkindadoptionen für Paare zu öffnen, die weder in einer Ehe, noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten. Diese werden in der Schweiz als sogenannte „Konkubinatspaare“ bezeichnet.
Voraussetzung dafür sei die „faktische Lebensgemeinschaft“. Diese Öffnung des Adoptionsrechts stellt der Bundesrat lediglich als Variante zur Diskussion, zeigt sich jedoch skeptisch.
Würde man die Stiefkindadoption auch für faktische Lebensgemeinschaften öffnen, müsste zunächst definiert werden, was eine „faktische Lebensgemeinschaft“ überhaupt sei. Dabei stelle sich die Frage, ob die Ausdehnung der Stiefkindadoption auf sämtliche Partnerschaften tatsächlich gerechtfertigt sei.
Bei allen Formen der Adoption soll das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Ebenso ist (auch bei der Stiefkindadoption) der Wille des leiblichen Vaters bzw. der leiblichen Mutter entscheidend.
Einzelpersonen dürfen in der Schweiz bereits heute ein Kind adoptieren, sofern alle Bedingungen erfüllt sind. Obwohl immer mehr Paare ohne Trauschein leben, soll die Adoption eines fremden Kindes Unverheirateten weiterhin verwehrt bleiben.
„Die Gesellschaft muss immer wieder herausfinden, wie weit sie gehen will. Und ich denke, wir machen jetzt einen Schritt vorwärts. Vielleicht möchte man dann später auch noch weiter gehen.“
Ebenfalls neu ist, dass künftig alle Erwachsenen ab 28 Jahren Kinder adoptieren können. Bislang lag das Mindestalter bei 35 Jahren.
Der Bundesrat will auch beim Adoptionsgeheimnis eine Neuerung einbauen. Volljährige Kinder, die der Weitergabe ihrer Personalien zustimmen, können es ihren leiblichen Eltern damit ermöglichen, ihre Identität zu erfahren. Über die Behörden ließe sich so herausfinden, wo das Kind lebt und wie es ihm geht.
Quellen: SRF.ch / 20min.ch