Der Bundesrat hält trotz Kritik aus bürgerlichen Kreisen an der an der Lockerung des Adoptionsrechts fest.
In Zukunft sollen nicht nur Ehepaare, sondern auch Konkubinatspaare, also Paare in faktischen Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtlichen Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, Stiefkinder adoptieren dürfen.