Union und SPD wollen in Zukunft rechtliche Regelungen beseitigen, die schwule und lesbische Lebenspartner schlechter stellen. So steht es auf Seite 105 des insgesamt 185-seitigen Koalitionsvertrages 2013 (PDF).
Doch heißt das, dass homosexuelle Paare bald auch heiraten und Kinder adoptieren dürfen? Wohl kaum. Wahrscheinlicher ist, dass das Wahlversprechen der SPD bezüglich der Gleichstellung von Schwulen und Lesben in Sachen Ehe und Adoption im Rahmen der Koalitionsverhahanldungen mit der Union zu einem wertlosen Phrasenkompromiss geschrumpft ist.
Im Regierungsprogramm der SPD für 2013 – 2017 heißt es auf Seite 50:
„Wir wollen die Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften öffnen und diese damit auch im Adoptionsrecht und im Steuerrecht gleichstellen.“
Diese sozialdemokratische Forderung kann so nicht im Koalitionsvertrag wiedergefunden werden. Fakt ist: Die Union ist nach wie vor gegen die komplette Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaft mit der Ehe und auch gegen ein vollständiges Adoptionsrecht für Schwule und Lesben.
Im Koalitionsvertrag steht zwar:
„Wir werden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen auf Grund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden. Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, werden wir beseitigen.“
Doch ist auf Grundlage dieser Formulierungen eine „echte“ Gleichstellung von Homo-Paaren zu erwarten? Der Wille ist zu erkennen, doch ob der Willensbekundung auch Taten folgen werden, bleibt ebenso abzuwarten, wie diese ausgestaltet sind.
Grundsätzlich fallen die Themen Ehe und Adotion unter „allegesellschaftliche Bereiche“, in denen laut Koalitionsvertrag Menschen auf Grund ihrer sexuellen Identität nicht mehr diskriminiert werden sollen.
Doch eine klare Aussage, dass die Ehe für Schwule und Lesben geöffnet wird und ein vollständiges Adoptionsrecht eingeführt wird, sucht man vergebens. Zur Adoption wird lediglich erwähnt:
„Bei Adoptionen werden wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption zügig umsetzen.“
Das Gericht hatte im Februar 2013 das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare gestärkt. Bei der sog.„Sukzessivadoption“ geht es um Fälle, in denen ein Partner das adoptierte Kind des anderen nachträglich adoptieren darf.
Eine Öffnung der Ehe kommt im Koalitionsvertrag ebenso wenig vor. wie ein gemeinsames Adoptionsrecht. Satt Forderungen nach „Gleichstellung jetzt!“ mit einer Ehe für allen, inklusive aller damit verbundenen Rechte und Pflichten, gibt es nur schwammige Formulierungen und vage Versprechungen.
Es bleibt wohl zu erwarten, dass Homosexuelle Paare in eingetragenen Partnerschaften in einigen weiteren Punkten mit Eheleuten gleichgestellt werden. Die reguläre Ehe und ein vollständiges Adoptionsrecht wird ihnen aber wohl weiter verwehrt bleiben.