Homosexuellen ist es zwar erlaubt, das leibliche Kind ihres Lebenspartners anzunehmen, jedoch ist dies bei einem Adoptivkind verboten. Anders sieht es bei ehelichen Gemeinschaften aus, in denen das Annehmen des Adoptivkindes erlaubt ist.
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin Gericht macht sich für Homosexuelle stark