Wien: Weil sie beide blind, dürfen Janoschek und seine Partnerin kein Kind adoptieren. Der Fall des blinden Paares aus Traun sorgte bereits im Mai 2011 für Aufsehen.
Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger wollten damals ein blindes Waisenkind aus Bulgarien adoptieren.
Doch die Bezirkshauptmannschaft (BH) Linz Land wies den Adoptionantrag zurück. Das blinde Paar konnte den angeblichen Gründen, die gegen eine Adoption sprechen, bereits zu der Zeit nicht folgen:
„Fadenscheinige Argumente, wie, dass etwa ein Sonnenbrand oder ein Zeckenbiss von blinden Eltern nicht rechtzeitig erkannt und zu einer Gefahr für das Kind werden könnten, können wir so nicht akzeptieren.
In Österreich gibt es viele blinde Paare, die ihre leiblichen Kinder erfolgreich groß gezogen haben.“
Nachdem ihr erster Adoptionsantrag in Oberösterreich gescheitert ist, verlegte das Paar seinen Hauptwohnsitz nach Wien. Dort stellte es dann einen neuen Adoptionsantrag. Doch auch der zweite Versuch blieb erfolglos, denn jetzt lehnte auch die Wiener Jugendwohlfahrt MA 11 den Adoptionsantrag des blinden Paares ab.
Doch das blinde Trauner Ehepaar kämpft weiter gegen das mittlerweile zweifache Adoptionsverbot, welches für sie verhängt wurde und gibt die Hoffnung auf ein Adoptivkind trotz dieser Rückschläge nicht auf.
Nach der ersten Absage hatte das Paar das Land Oberösterreich bereits wegen Diskriminierung aufgrund von Behinderung verklagt. Doch während die Klage vor Gericht anerkannt wurde, beauftragten Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger eine beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige mit einem neuen Gutachten, welches die Ablehungsgründe der beiden Behörden prüfen sollte.
Dieses aktuelle Gutachten der anerkannten Wiener Psychologin Frau Mag. Tanja Guserl, die auch integrative Kinder- und Jugendtherapeutin ist, bringt nun neue Aufregung in den Fall des blinden Paares aus Traun und gleichzeitig auch neue Hoffnung, das Adoptionsverbot zu kippen.
Denn aus dem Gutachten wird deutlich, dass ein Großteil der Gründe, die gemäß BH gegen eine Adoption sprachen, nicht an den Adoptiveltern selbst festzusammen waren, sondern vielmehr allgemeinen Ablehnungsgründen entsprachen. Zudem wurden viele Aussagen ohne fundierte fachliche Fakten in den Raum geworfen.
So gibt es z.B. Studien zur Unfallrate von Kindern behinderter Eltern, die festgestellt haben, dass diese nicht größer ist, als bei Kindern mit gesunden Eltern. Daher könne man als Ablehnungsgrund nicht behaupten, dass blinde Menschen aufgrund ihrer Behindern kein Kind adoptieren könnten oder eine zu große Gefahrenquelle für das Adoptivkind darstellen.
Für die BH Linz-Land war die Blindheit des Paares der ausschlaggebende Grund für die Ablehnung des Adoptionantrages, die MA 11 kam hingegen zu dem Schluss, dass Herr Janoschek und seine Partnerin:
„mangelnde Bereitschaft aufweisen, sich mit der konkreten Situation einer Adoption und den Konsequenzen auseinander zu setzen“.
Das Paar ärgert sich über diese Vorwürfe:
„Das ist absurd und völlig aus der Luft gegriffen.“
und erklärt weiter:
„Wir haben diverse Seminare zum Thema Adoption besucht,
unzählige Gespräche mit anderen Adoptiveltern geführt und uns
intensiv in Fachliteratur eingelesen“.
Die Selbsteinschätzung des Paares deckt sich dabei mit den Einschätzungen der Sachverständigen, die bestätigt, dass sich:
„die sehr engagierten und motivierten
Adoptionswerber […] über einen langen Zeitraum fachlich und
persönlich mit dem Thema Adoption auseinandergesetzt haben.“
Zudem
„erfolgte eine aktive und ganzheitliche Auseinandersetzung mit dem Land und den damit verbundenen Bedürfnissen für ein Adoptivkind.“
Der Einsatz und die Auseinandersetzung mit dem Thema wird auch durch das aktuellen Projekt von Dietmar Janoschek deutlich, in dem er sich mit seinem Verein „freiraum-europa“ für behinderte Waisenkinder einsetzt.
Doch die neuen Erkenntnisse aus dem Gutachten, die aufzeigen, dass die Gründe für die Ablehnung des Adoptionsantrages bei beiden Behörden gravierende inhaltliche Diskrepanzen aufweisen, werden sowohl vom Land Oberösterreich, als auch von der Stadt Wien, ignoriert.
Die Sachverständige Mag. Tanja Guserl sagte dazu:
„Man sollte davon ausgehen, dass es diesbezüglich einheitliche fachliche Standards gäbe.“
Auf ihrem langen und steinigen Weg bis zum eigenen Adoptivkind steht dem Paar noch ein nervenaufreibender Prozess bevor. Und trotz Rückschläge zeigen sich beide weiterhin kämpferisch:
„Wir wehren uns schlichtweg dagegen, dass Menschen, die wie wir mit einer Behinderung leben, diskriminiert werden.“
Nachdem sie gegen die Entscheidung des Landes OÖ geklagt haben, hoffen Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger jetzt, dass das Bezirksgericht das genauso sieht.
Quelle: ots.at