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Adoptionsstreit eines blinden Paares geht vor OGH

23. Januar 2014 von Alicia

Darf ein blindes Paar ein blindes Waisenkind aus Bulgarien adoptieren?

Seit Jahren kämpft das blinde Paar aus Traun für ihr Adoptionrecht und gibt trotz Rückschlägen nicht auf.

Die Vorgeschichte

Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger aus OÖ kämpfen seit über drei Jahren darum, ein blindes Waisenkind adoptieren zu dürfen.

Nach Artikel 5 des Haager Übereinkommens ist hierfür die Ausstellung einer Adoptionseignungsbestätigung erforderlich, die das Paar im Sommer 2010 bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) Linz- Land eingebracht hatte. Im 2. Halbjahr 2010 wurde seites der BH ein entsprechendes Prüfungsverfahren durchgeführt.

Bestandteil des Prüfungsverfahrens waren medizinische, psychologische und sozialarbeiterische Untersuchungen der Adoptivbewerber, die Offenlegung von Vermögenswerten, Einkommen, Lebensverhältnissen, Lebenslaufn, Strafregisterauszug etc., sowie die Absolvierung eines 3-tägigen Seminars für Adoptivwerber.

Mit Schreiben vom 23.12.2010 teilte die BH Linz Land dem blinden Paar mit, das sie als Adoptiveltern nicht geeignet seien. Als Begründung wurden diverse psychologischer Gründe genannt, ohne dass diese bekannt gegeben wurden.

Aufgrund der Überzeugung des blinden Paares, als Adoptiveltern geeignet zu sein und weil sie hinter der Ablehung eine Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung sehen, haben sie bei zwei Sachverständigen Fachpsychologen eine Prüfung durchführen lassen und Gutachten eingeholt. Das Ergebnis der beiden Gutachter fiel gleich aus: Das blinde Paar ist als Adoptiveltern geeignet.

Das Paar ging noch weiter und schaltete außerdem die Bundesbehindertenanwaltschaft und Volksanwaltschaft ein. Zwar konnte die Volksanwaltschaft dem Paar nicht helfen, dafür stellte auch die Behindertenanwaltschaft die Diskriminierung fest. Daraufhin wurde die BH Linz Land mit den Gutachten konfrontiert, wies diese jedoch zurück.

Der Kampf ging weiter, denn das blinde Paar musste mithilfe eines Anwalts fünf Monate darum kämpfen, die Gründe für den abgelehnten Adoptionsantrag zu erfahren. Letztendlich wurden die Ablehnungsgründe im Mai 2011 im Beisein der Behindertenanwaltschaft mitgeteilt. Sie bezogen sich im wesentlichen auf die Bereiche Sicherheit, Pflege, Gesundheit, Erziehung und Förderung. Außerdem war die Behörde im Zusammenhang mit der Erblindung des Paares der Ansicht, dass sie nicht die am besten geeignetsten Adoptiveltern seien.

So ergänzte der für die Jugendwohlfahrt zuständige SPÖ Landeshauptmann-Stv Josef Ackerl medial, dass blinde Eltern einen Sonnenbrand oder Zeckenbiss beim Kind womöglich nicht rechtzeitig erkennen könnten.

Dietmar Janoschek wertete diese Aussagen als „diskriminierend“ und „Schlag ins Gesicht“. Schließlich gäbe es hunderte blinde Paare, die sich verantwortungsbewusst, selbstbestimmt und problemlos um die Erziehung ihrer leiblichen Kinder kümmern. Gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin sei er entschlossen, gerichtlich für sich und für alle Menschen mit Behinderung, gegen diese Diskriminierung vorzugehen.

Diskriminierung klar festgestellt

Im Juni 2013 wurde das Landgericht Oberösterreich wegen Diskriminierung verurteilt. Das Bezirksgericht Linz nach drei Verhandlungen und nach einer Prüfung durch die  Gerichtssachverständige zu dem Ergebnis, dass das blinde Paar von der BH Linz Land und damit von dessen Rechtsträger dem Land OÖ diskriminiert wurde.

Laut Gerichtsurteil vom  5.6.2013 habe das Land OÖ in ihrem Vorgehen das Gleichheitsrecht gemäß Artikel 7 B-VG, sowie das Diskriminierungsverbot gemäß Artikel 14 MRK verletzt. Das Vorgehen des Landes OÖ verstoße ebenso gegen das Diskriminierungsverbot gemäß § 1 OÖ Antidiskriminierungsgesetz, welches gemäß § 2 Abs 2 Z 2 auch im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung gelte.

Das Bezirgsgericht Linz verurteile das Land OÖ, dem blinden Paar die Adoptionseignungsbestätigung auszustellen und Kostenersatz zu Leisten.

Der Adoptionsstreit geht vor OGH

Doch nun geht der Adoptionsstreit weiter. 

Denn das  Landesgericht Linz hatte kürzlich das Begehren des blinden Paares auf die Ausstellung der Adooptionseignungsbestätigung abgewiesen. Laut Landgericht ist das keine rechtliche Notwendigkeit gegeben, außerdem sei ein solches Urteil nicht exekutierbar.

Linzer Rechtsanwalt, der das Paar vertritt, gab an, dagegen eine Revision beim Obersten Gerichtshof einzubringen. Ziel sei es, dass Ersturteil des Bezirksgerichtes Linz und damit die Eignung seiner Mandanten als Adoptiveltern zu bestätigen.

Eine Abweisung der Revision seitens des OGH würde wohl das Aus für die Adoptionsbemühungen bedeuten. Während der Kampf der Kläger um die Eignung zur Adoption somit weitergeht, verzichtet das Land OÖ auf Einspruch gegen Verurteilung wegen Diskriminierung.

Der vom Landesgericht zugesprochene Schadenersatzes in Höhe von 3.465 Euro, sowie eine Entschädigung von jeweils 1.000 Euro wegen Diskriminierung im Zuge der Adoptionsbemühungen durch die Jugendwohlfahrt wird vom Land OÖ nicht angefochten.

Der Wunsch des blinden Paares nach einem Adoptivkind leibt damit jedoch vorerst weiterhin unerfüllt.

Quelle: Volksblatt.at

Kategorie: Allgemein

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