Adoption durch homosexuelle Paare von Ständerat gebilligt

Der Schweizer Ständerat hat heute mit 21 zu 19 Stimmen eine Motion angenommen, die sich kurz mit den Worten “Gleiches Recht für alle” zusammenfassen lässt. Die Rede ist von gleichem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Denn nach dem Willen der Ständeratskommission sollen auch Schwule und lesbische Paare Kinder adoptieren dürfen.

Zukünftig sollen alle Erwachsenen, unabhängig von ihrem Zivilstand und ihrer Lebensform, ein Kind adoptieren können. Allerdings wird der Adoption nur zugestimmt, wenn sie dem Kindeswohl dient und sich als optimale Lösung für das adoptierte Kind herausstellt. Die Adoption muss also im Interesse des Kind sein, das sei das einzige Kriterium bei der Entscheidung. Ob dies der Fall ist, müsse dann von Fall zu Fall entschieden werden. Allerdings gibt es keinen Grund, homosexuellen Paaren grundsätzlich die Adoption zu verweigern.

Im Vordergrund bei der Zustimmung zur Motion steht laut den Befürwortern im Ständerat jedoch nicht die Adoption fremder Kinder, sondern vielmehr die Stiefkindadoption, also die Adoption von Kindern des Partners, bzw. der Partnerin. Dabei wiesen die Befürworter darauf hin, dass sogenannte “Regenbogenfamilien” Teil der gesellschaftlichen Realität sind. Die Mehrheit im Ständerat befand nun, dass die Politik diesen gesellschaftspolitischen Veränderungen Rechnung tragen müsse.

Die Gegner der Motion zweifeln zwar nicht an, dass Schwule und Lesben mit der aktuellen Adoptionsregelung ungleich behandelt werden. Allerdings bezeichnen sie dies als “gewollte Ungleichbehandlung”. Ihrer Ansicht nach hat jedes Kind “richtige”Eltern. Auch stellen die Gegner der Motion nicht in Abrede, dass sich Homosexuelle genauso gut um ein Kind kümmern könnten, wie Heterosexuelle. Doch dafür bräuchte man keine Adoption. Anderenfalls befürchten sie, dass die Institution Ehe mit der Gleichstellung der registrierten Partnerschaft schleichend an Wert verlieren könnte.

Auch der Bundesrat lehnt es ab, die Adoption für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften uneingeschränkt zu öffnen.  Als Grund nennt er die mangelnde Akzeptanz in der Gesellschaft. Die Stiefkindadoption hält der Bundesrat hingegen für angebracht, da diese im Interesse des Kindeswohls sei.

Mit der Zustimmung zur uneingeschränkten Öffnung der Adoption für schwule und lesbische Paare hat das Anliegen vieler Homosexueller seine erste Hürde genommen. Jetzt muss noch der Nationalrat über die Motion befinden und sein Ja geben. Stimmt auch der Nationalrat, ist der Bundesrat gefordert, den Räten eine entsprechende Gesetzesrevision vorlzulegen.

Quelle: NZZ Online

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