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Kind adoptieren

Der Traum vom eigenen Kind

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Kind adoptieren – Den Traum vom eigenen Kind mit einer Adoption erfüllen

Ein eigenes Kind bedeutet für die meisten Paare das wohl größte Glück auf Erden. Doch nicht allen Paaren mit Kinderwunsch ist es möglich, sich diesen Wunsch auf natürlichem Wege zu erfüllen.

Der unerfüllte Wunsch nach einem eigenen Kind kann so groß werden, dass ein normales Leben nicht mehr möglich ist. Die meisten Paare mit unerfülltem Kinderwunsch leiden stark an dieser Situation, auch die Beziehung kann unter diesen schwierigen Bedingungen leiden und sogar zu Bruch gehen.

Viele Paare spielen in solchen Situationen mit dem Gedanken, ein Kind zu adoptieren. Die Anzahl an Paaren, die in Deutschland ein Kind adoptieren möchten im Vergleich zur Anzahl der Adoptionen acht Mal so hoch.

Die Zahl der Inlandsadoptionen sinkt daher stetig, was neben der starken Nachfrage nach Adoptionen auch an den Erfolgen der Reproduktionsmedizin liegt.  Eine künstliche Befruchtung scheidet als Alternative zur Adoption jedoch oftmals, auch aus medizinischen Gründen, aus.

Wer kann ein Kind adoptieren?

Grundsätzlich ist es sowohl verheirateten Paaren, als auch Einzelpersonen möglich, ein Kind adoptieren. Paare, die ein Kind adoptieren möchten, müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Eine Altersgrenze nach oben ist gesetzlich nicht vorgesehen. Jedoch hat die Praxis gezeigt, dass Babys und Kleinkinder i.d.R. an Paare unter 35 Jahren vergeben werden.

Vor der eigentlichen Adoption eines Kindes, durchlaufen Eltern grundsätzlich eine Testphase, Adoptionspflegezeit genannt. In dieser Zeit, die mindestens ein Jahr dauert, sind die Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern nicht vollständig außer Kraft gesetzt. Das Jugendamt fungiert während der Adoptionspflegezeit als gesetzlicher Vertreter des Kindes.

Auch Einzelpersonen können ein Kind adoptieren. Da es unverheirateten Personen nur möglich ist, alleine ein Kind zu adoptieren, auch wenn diese sich in einer festen Partnerschaft befinden, können sich auch homosexuelle Personen oder Paare als Einzelperson den Traum vom eigenen Kind mit einer Adoption erfüllen.

Ein Kind aus dem Ausland adoptieren

Da eine Inlandsadoption  u.U. nicht zur Erfüllung des ersehnten Kinderwunsches führt, entscheiden sich jährlich zahlreiche Paare dafür, ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren. Die Zahl der Auslandsadoptionen steigt nämlich, im Vergleich zu Inlandsadoptionen, stetig an.

Voraussetzung für die Adoption einen Kindes aus dem Ausland ist zum Einen die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Adoptierenden, welcher zudem mindestens 25 Jahre alt sein muss. Möchte man als Paar ein Kind aus dem Ausland adoptieren, muss ein Ehegatte das Mindestalter von 25 Jahren, erreicht haben und der andere Partner mindestens 21 Jahre alt sein. Verheiratete Partner können grundsätzlich nur gemeinschaftlich ein Kind aus dem Ausland adoptieren, eine Einzeladoption ist bei Verheirateten daher nicht möglich. Einschränkungen bezüglich der Staatsangehörigkeit der Adoptiveltern bestehen nicht. Bei der Adoption eines minderjährigen Kindes aus dem Ausland, erwirbt dieses die deutsche Staatbürgerschaft und die Beziehungen zu den Verwandten, wie Eltern und Geschwistern erlöschen ab der Adoption vollständig.

Können Lesben und Schwule ein Kind adoptieren?

Auch zunehmend mehr homosexuelle Paare möchten sich durch eine Adoption den Traum vom eigenen Kind erfüllen. Das Recht, auch als Schwule oder Lesben einen Kinderwunsch zu hegen und sich diesen durch eine Adoption erfüllen zu können, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Adoption durch homosexuelle Paare einfach verlaufen muss.

Trotz der fortschreitenden Gleichberechtigung von Schulen und Lesben werden diese bei einer Adoption oftmals nicht als „optimale Paare“ betrachtet. Jedoch besteht für homosexuelle Lebensgemeinschaften neben einer Auslandsadoption und Pflegschaft die Möglichkeit, ein Kind als Einzelperson zu adoptieren. Diese gestaltet sich dann genauso, wie bei heterosexuellen Einzelpersonen, die Bestimmungen sind hierbei gleich.

Welche Rolle spielen Adoptionsvermittlungsstellen?

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, ein Kind zu adoptieren, kann dies nur durch eine Adoptionsvermittlungsstelle (öffentliche oder freie Trägerschaft) erfolgen, da eine anderweitige Vermittlung zum Schutz des Adoptivkindes untersagt ist.

Vermittlungsstellen, welche Adoptionen aus dem Ausland durchführen, müssen nach § 4 Abs. 2 Adoptionsvermittlungsgesetz als Auslandsvermittlungsstellen staatlich anerkannt sein. Die erteilte Anerkennung gilt dann nur für die Vermittlung von Adoptionen für Kinder aus bestimmten Ländern.

Öffentliche Adoptionsvermittlungsstellen befinden sich in den örtlichen Jugendämtern. Adoptionsvermittlungsstellen, welche sich in freier Trägerschaft befinden sind i.d.R. Vereine oder kirchliche Einrichtungen, welche von den zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter ihre Zulassung erhalten.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen, wenn ich ein Kind adoptieren möchte?

Im Falle einer Adoption sind bei der Adoptionsvermittlungsstelle Unterlagen, wie Geburtsurkunden, ggf. Heiratsurkunden/Scheidungsnachweis, Einkommens-, Vermögens-, Schuldenden-Nachweise, ein polizeiliches Führungszeugnis, sowie Gesundheitszeugnis und einen ausführlichen Lebenslauf. Falls vorhanden muss bei der Adoptionsvermittlungsstelle noch die Unbedenklichkeitserklärung zur Aufnahme eines Kindes vorgelegt werden, welche bereits durch eine andere Vermittlungsstelle gegeben wurde.

Dem Vormundschaftsgericht, welches die Adoption später ausspricht, sind zudem noch folgende Unterlagen vorzulegen: Meldebescheinigungen, Abstammungsurkunde des Kindes, die Einwilligungserklärung des nichtehelichen Vaters bei nichtehelichen Kindern, der notariell beglaubigten Antrag zur Annahme des Kindes, die notariell beglaubigten Einwilligungserklärungen der Eltern des Kindes, sowie eine Identitätbescheinigung bei einer Inkognitoadoption.

Mit welchen Wartezeiten muss ich bei einer Adoption rechnen?

Die Adoptionsvermittlungsstelle fordert vom zuständigen Jugendamt ein Sozialbericht, ob eine Eignung zur Adoption besteht. Dieses Eignungsverfahren wird von manchen Adoptionsvermittlungsstelle auch selbststädnig getätigt, also ohne das Jugendamt und ist i.d.R. mit Kosten um 1.000 € verbunden. Das Eignungsverfahren  beim Jugendamit ist noch kostenlos.

Das Eignungsverfahren welches nach Einreichung der Unterlagen durchlaufen wird kann 4 bis 9 Monate dauern. Wurde beim Eignungsverfahren eine Eignung zur Adoption eines Kindes festgestellt, so bestehen diese 2 Jahre.

In dieser Zeit findet u.a. auch ein persönliches Treffen mit dem zuständigen Jugendamt, bzw. einem Sozialarbeiter statt, in welchem dieser sich ein umfassendes Bild zur familiären und finanziellen Situation, dem Alter der potentiellen Adoptivperson/Adoptiveltern, der Wohnsituation, den Motiven für die Adoption, sowie Erziehungsvorstellungen, Werten, sowie der Beziehungssituation macht.

Was passiert dann?

Wurde eine Eignung für die Adoption festgestellt durchlaufen Adoptivpersonen i.d.R. eine sogenannte Adoptionspflegezeit. Die Adoptionspflegezeit dauert durchschnittlich ein Jahr (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) und ist eine Art Testphase vor der eigentlichen Adoption. Das Adoptivkind lebt in dieser Zeit im Haushalt des/der Adoptierenden und dient der Eingewöhnung an die neue Lebenssituation für Eltern(teil) und Adoptivkind.

Wurde die Adoptionspflegezeit erfolgreich durchlaufen und sich nach Meinung der zuständigen Behörden ein Eltern-Kind-Verhältnis entwickeln kann, kann das Kind endgültig adoptiert werden.

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